Tipps zur Auswahl der besten Rechtsschutzversicherung

Wenn man einen Gerichtsprozess verliert, dann können sehr hohe Kosten die Folge sein. Eine Rechtsschutzversicherung gewährleistet, dass Sie unabhängig von diesem finanziellen Risiko im Streitfall Ihre Rechte wahren können. Sie erhalten von Ihrer Rechtsschutzversicherung (sofern die Kosten zu Ihren Lasten gehen) u. a. die Kosten für Ihren und den gegnerischen Anwalt, die Kosten für das Gericht, Zeugen und Sachverständige, sowie für Übersetzer oder Gebühren für die vertraglich geschützten Verwaltungsverfahren vor Behörden. Sie können mit einer Police einen oder mehrere Lebensbereiche rechtlich schützen.

Geschützte Lebensbereiche

Einen Rechtsschutz gibt es für den Beruf, das Privatleben, den Verkehr, und für alle rechtlichen Belange die Miete bzw. eine Vermietung von Grundstücken bzw. Wohneigentum betreffen. Zusätzlich zum Privatrechtsschutz können Sie weitgehend frei entscheiden, für welche weiteren Bereiche Sie einen Schutz wünschen. Der Verkehrsrechtsschutz lässt sich häufig auch ohne einen Privatrechtsschutz abschließen. Im Vergleich zu den Einzelleistungen sind umfangreichere Paket jedoch deutlich günstiger – eine schnelle Übersicht erhalten Sie mit einem Online Rechtsschutz Rechner. Eine Streitigkeit ist dann versichert, wenn der entsprechende Lebensbereich geschützt wurde, und ein Schutz für das spezielle Rechtsgebiet (z.B. Strafrecht) besteht.

Versicherte Rechtsarten

Rechtsschutzversicherungen umfassen (je nach gewähltem Schutzbereich) als konkrete Leistungsarten meist: Einen Rechtsschutz bei Fragen des Schadensersatzes, des Arbeitsrechts, einen Wohnungs- bzw. Grundrechtsschutz, einen Rechtsschutz bei vertrags- und sachenrechtlichen Fragen, einen Rechtsschutz vor Steuergerichten, einen Rechtsschutz vor Sozialgerichten, Schutz bei verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzungen bei Verkehrssachen, einen Rechtsschutz bei standesrechtlichen disziplinarrechtlichen-, und strafrechtlichen Fragen sowie bei Ordnungswidrigkeiten. Ist als Schutzbereich z.B. nur der private Bereich (Privatrechtsschutz) versichert, dann besteht für verschiedene genannte Leistungsarten (z.B. Arbeitsrecht) natürlich auch kein Schutz.

Einschränkungen

Geht es um Familienstreitigkeiten, Erbfragen oder die Lebenspartnerschaft, dann bieten die meisten Versicherungsanbieter nur einen Beratungsrechtsschutz. Kosten etwa die z.B. bei einer Scheidung anfallen, werden nicht übernommen. Die im Einzelnen erfassten Rechtsgebiete und weiteren Versicherungsbedingungen können dem jeweiligen Versicherungstarif entnommen werden. Die allgemeinen Bedingungen der Versicherer orientieren sich in aller Regel an den Musterbedingungen des Brachenverbands. Sie dürfen aber von jeder Rechtsschutzversicherung angepasst werden. Bei einigen Rechtsbereichen (z.B. Arbeitsrecht) besteht der Rechtsschutz erst einige Wochen nach dem Vertragsabschluss. Generell besteht kein Rechtsschutz für Fälle die bereits vor Versicherungsbeginn bestanden haben bzw. vorhersehbar waren. Besteht bei einem Verfahren keine Aussicht auf einen Erfolg, oder ist der Streitgegenstand aus Sicht der eigenen Versicherung unerheblich, dann kann diese den Rechtsschutz verweigern. Der Versicherte kann diese Entscheidung in einem Schiedsverfahren überprüfen lassen, sofern er diese Entscheidung nicht akzeptieren möchte. In manchen Vertragsbedingungen ist eine maximale Versicherungssumme je Rechtsstreit festgelegt. Wird diese überschritten muss der Versicherte die Kostendifferenz selbst tragen. Das dieser Fall eintritt ist sehr unwahrscheinlich. Zur Sicherheit sollte trotzdem ein Rechtsschutz mit unbegrenzter Deckung gewählt werden sollte. Ein Rechtsschutz kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn es um Prozesse zwischen Familienmitgliedern oder anderen Mitversicherten geht. Auch Auseinandersetzungen zwischen Haupt- bzw. Mitversicherten und dem Anbieter sind nicht eingeschlossen.

Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung

Die Rechtsschutzversicherer gewähren spürbare Preisnachlässe für die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, da Sie hoffen auf diese Weise den Anteil an vermeidbaren Rechtsstreitigkeiten zu verringern. Ein moderater Selbstbehalt ist stellt entsprechend in den meisten Fällen eine bessere Wahl als eine eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung dar. Eine Variante der Selbstbeteiligung welche eine immer größere Verbreitung findet ist der im Zeitverlauf abnehmende Selbstbehalt. In der Zeit in der keine Leistungen durch die Rechtsschutzversicherung erbracht werden, sinkt der Selbstbehalt immer weiter ab. Tritt ein Rechtsschutzfall ein, dann ist nur eine anteilige bzw. keine Zuzahlung mehr zu leisten ist.

Räumliche Geltung und versicherter Personenkreis

Außerhalb von Deutschland ist der Rechtsschutz bei einigen Policen begrenzt. Typische Einschränkungen sind eine beschränkte Versicherungssummen, eine maximal versicherte Reisedauer und der Ausschluss von Reisen mit geschäftlichem Hintergrund. Versichert sind der Hauptversicherte und dessen Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner. Sonstige Lebenspartner sind nur (kostenlos) eingeschlossen, sofern sie namentlich im Vertrag aufgeführt sind. Darüber hinaus sind minderjährige Kinder geschützt (ggf. auch Volljährige unter gewissen Bedingungen). Rechtsschutzversicherungen unterteilen Ihre Versicherungstarife nach Personen die eine abhängige Beschäftigung ausüben und Selbstständigen bzw. Unternehmen. Letztere müssen aufgrund der höheren Risiken etwas höhere Beiträge leisten. Ein Angestellter der seinen Selbstständigen oder freiberuflich tätigen Partner mitversichern möchte, muss ebenfalls einen Tarif für Selbstständige abschließen.

Online Rechtsschutzversicherung Vergleich

Nutzen Sie einen online Rechtsschutz Tarifvergleich, dann können Sie sich eine Menge Arbeit sparen, da Sie nicht selber die aktuellsten Angebote der einzelnen Versicherungsanbieter vergleichen müssen und für Sie auch schon eine Vorauswahl getroffen wurde. Bei vielen Rechtsschutzversicherung Vergleichsrechnern ist auch ein online Abschluss möglich.